Das System der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland

Im Rahmen der GroKo-Verhandlungen wird aktuell auch intensiv über das gesetzliche Krankenversicherungssystem diskutiert. Die SPD beispielsweise setzt sich vehement für die sogenannte „Bürgerversicherung“ als ein neuer Weg für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ein.

Um aber zu verstehen, was es mit den Neuerungen für das System der gesetzlichen Krankenversicherung auf sich hat, sollte bekannt sein, wie das GKV-System aktuell eigentlich funktioniert. Denn gerade die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein sehr komplexes Thema. Rund 90 % der Deutschen Bevölkerung ist in dem gesetzlichen Krankensystem versichert bzw. dort Mitglied. Die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge werden gezahlt, oftmals ohne genau zu wissen, was mit diesen Beiträgen eigentlich passiert bzw. wo diese hinfließen. Das ist auch verständlich und nicht als Vorwurf an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zu verstehen! Denn das Thema ist, wie bereits erwähnt, sehr umfangreich.

Genau deshalb möchten wir das Gesundheitssystem der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Folgenden übersichtlich und verständlich, dennoch knapp erläutern.

 

So finanziert sich das gesetzliche Krankenversicherungssystem
in Deutschland:

 

I) Gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 % (Stand 2018).  Dieser wird zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Hinzu kommt ein gesetzlicher Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag (nicht arbeitgeberzuschussfähig), der im Schnitt bei 1,1 %, höchstens aber bei 1,8% liegt (Stand 2018).

Auf folgende Einkommensarten sind  GKV-Beiträge zu entrichten:

  • Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt)
  • Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrente, Direktversicherung)
  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden)
  • Sonderzahlungen aus Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Pauschale Überstundenvergütungen
  • Arbeitgeberzulagen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonstige Erwerbseinkommen

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Zusatzinfo: In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es zwei Mitgliedsformen:

a) die gesetzlich Pflichtversicherten
b) die gesetzlich freiwillig Versicherten

Erläuterung a) Gesetzlich Pflichtversicherte sind Mitglieder, die unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 59.400,00 EUR brutto (Stand 2018) verdienen. Sie haben kein Wahlrecht auf Versicherungsalternativen, z. B. Wechsel in die private Krankenversicherung.

Erläuterung b) Freiwillig gesetzlich Versicherte sind Mitglieder, die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze  (JAEG) verdienen, oder sie sind als selbstständige Unternehmer tätig und als solche freiwillig gesetzlich versichert. Sie können frei zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer gesetzlich-freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV wählen.

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Wenn Sie mehr wissen wollen: Laden Sie hier alle Zahlen der Sozialversicheurngsgrößen 2018 herunter

 

II) Der Bundeszuschuss (Bundeshaushalt)

Eine weitere Einnahmequelle des gesetzlichen Krankenversicherungssystems kommt vom Bundeszuschuss (Bundeshaushalt). Dieser wird aus Steuermitteln von arbeitenden Steuerzahlern/Bürgern geleistet und ist für sogenannte versicherungsfremde Leistungen gedacht, wie etwa beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten, Leistungen für werdende Mütter und im Mutterschutz. Seit 2017 ist es gesetzlich beschlossen, dass der Bundeshaushalt mit dem Bundeszuschuss jährlich 14,5 Milliarden Euro in das gesetzliche Krankenversicherungssystem einzahlen muss.

III) Weitere Einnahmequellen des GKV-Systems (siehe Grafik weiter unten)

IV) Der Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds ist der Sammeltopf aller Einnahmen des gesetzlichen Krankenversicherungssystems und wurde im Jahr 2009 eingeführt.  Aus ihm werden die finanziellen Mittel an die vielen gesetzlichen Krankenversicherungen verteilt – im Jahr 2017 gab es in Deutschland 113 gesetzliche Krankenversicherungen.

Alle gesetzlichen Krankenkassen erhalten aus diesem Gesundheitsfonds/Topf pro GKV-Versichertem eine einheitliche Grundpauschale. Die Höhe dieser monatlichen Grundpauschale betrug im Jahr 2017 gerundet 249,08 Euro.

Folgende Kriterien werden für die Vergabe der Grundpauschale zugrunde gelegt:

  • Wie alt ist das GKV-Mitglied?
  • Welches Geschlecht hat das GKV-Mitglied?
  • Wie ist der Gesundheitszustand des GKV-Mitglieds/? Wie hoch ist sein Gesundheitsrisiko einzuschätzen?

Entsprechend dieser Kriterien gibt es Zu- oder Abschläge auf die Grundpauschale. Auf diese Weise erhalten gesetzliche Krankenkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, mehr Zuschläge und somit mehr Geld als solche, die junge, gesunde Menschen versichern. Das bedeutet: Ältere und kranke Mitglieder sind attraktiver als Geldbezugsquelle, als jüngere gesunde Menschen.

Zur Verdeutlichung: Grafische Darstellung  der gesetzlichen Krankenversicherung (2016)
(Klick auf die Grafik: größere Ansicht und weitere Erläuterungen)

Bemerkung: Seit 2017 beträgt der Bundeszuschuss 14,5 Milliarden Euro.
(Auszug aus Spiegel Online Artikel von Ende 2016: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/krankenkassen-beitraege-bleiben-im-wahljahr-2017-stabil-a-1116531.html ): 2017 werden Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 214,8 Milliarden Euro erwartet. Darin ist der Zuschuss des Bundes von 14,5 Milliarden Euro enthalten. Dem stehen voraussichtliche Ausgaben von 229,1 Milliarden Euro gegenüber – die Differenz zu den Einnahmen von 14,3 Milliarden Euro wird durch die Zusatzbeiträge ausgeglichen.

Grafik gefunden auf www.sozialpolitik-aktuell.de

 

 

Beitragsbild: Fotolia

2018-03-03T12:22:20+01:00